Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nachstehende allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen der Marke “bride essentials”. Die Inhaberin Denise Nadine Seyrek ist jederzeit berechtigt,
die allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne Vorankündigung zu ändern.

1. Vertrag

Verträge werden schriftlich abgeschlossen. Bestellt der Kunde Ware oder eine Dienstleistung mündlich oder fernmündlich, so erhält er eine schriftliche Auftragsbestätigung.

2. Preise

Alle Preise sind Stückpreise und enthalten die derzeit gültige gesetzliche Mehrwertsteuer.

3. Zahlung

Bis zur vollständigen Zahlung der Gesamtsumme bleibt die Ware Eigentum von bride essentials.
Als mögliche Zahlungsmittel werden Vorkasse, PayPal und Rechnungszahlung akzeptiert.

4. Haftung

Brautkleider/Abendkleider
Der Kunde hat die Ware bei Lieferung auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu prüfen. Erkennbare Mängel müssen unverzüglich nach Erhalt der Ware mitgeteilt werden. Spätere Reklamationen
werden nicht anerkannt.
Für Mängelverursachung durch Dritte übernimmt bride essentials keine Haftung. Der Schadenanspruch liegt ausschließlich bei der dritten Person.

5. Umtauschrecht

Brautkleider/Abendkleider
Die Ware ist von Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen.

6. Lieferungsverzug/-engpass

Jedes Angebot steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit. Wenn bestellte Ware nicht verfügbar ist, aufgrund von unvorhersehbarer Nichtbelieferung unserer Zulieferer, haben wir das Recht, vom
Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich informiert und ihm ein ggf. bereits gezahlter Kaufpreis zurückerstattet.
Eine Schadensersatzhaftung wegen Nichterfüllung ist ausgeschlossen.

7. Leistungsort / Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist D-48249 Dülmen.

8. Schlussbestimmungen

Soweit eine Regelung dieses Vertrages unwirksam sein sollte, bleibt die Wirksamkeit des restlichen Vertrages hiervon unberührt. Die ungültige Regelung wird in diesem Fall durch eine wirksame
Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Interesse der Parteien unter Auslegung des gesamten Vertrages und auch der zu ersetzenden Regelung am nächsten kommt